Konzeption

Unser Konzept

1. Vorwort
2. Grundlage unserer Arbeit
 2.1 Rechtliche Grundlagen
3. Träger
 3.1 Ansprechpartner bei Fragen
4. Organisatorische Rahmenbedingungen
 4.1 Anzahl der Betreuungsplätze
 4.2 Beitragsordnung für das Betreuungsangebot
  4.2.1 Beitragseinzug
  4.2.2 Beiträge für Betreuung und Verpflegung
  4.2.3 Zukaufstunde
  4.2.4 Schlussbestimmungen
  4.2.5 Gerichtsstand
  4.2.6 Inkrafttreten
 4.3 Öffnungs- und Schließzeiten
 4.4 Ferienbetreuung
 4.5 Personal
 4.6 Räumliche Ausstattung
  4.6.1 Essensraum / Multifunktionsraum
  4.6.2 Gruppenraum unten (UG)
  4.6.3 Gruppenraum oben (OG)
  4.6.4 Schulhof
5. Pädagogische Grundlagen
  5.1 Gender (Geschlechterrolle)
  5.2 Mittagessen
  5.3 Rituale
  5.4 Kreativität
  5.5 Bewegung
  5.6 Rollenspiel
  5.7 Freies Spiel
  5.8 Feste und Raumgestaltung
6. Partizipation
  6.1 Partizipation von Kindern
  6.2 Partizipation der Eltern
7. Zusammenarbeit mit der Schule
  7.1 Abstimmung zwischen Betreuung und Schule
  7.2 Hausaufgaben
   7.2.1 Rechtsgrundlagen
   7.2.2 Sinn von Hausaufgaben
   7.2.3 Zeitlicher Rahmen
  7.3 Hausaufgabenbetreuung als Teil der Schulkindbetreuung
8. Exemplarischer Tagesablauf
9. Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen
10. Qualitätssicherung
11. Evaluation
12. Schlusswort

1. Vorwort

Liebe Eltern, bereits 1999 initiierten und organisierten engagierte Mütter unsere heutige Schulkindbetreuung. Nach wie vor gibt es eine große Nachfrage. Seit dem 01.08.2021 hat nun die GiP (Ganztag im Pakt gGmbH) diese verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Unser Konzept ist an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Wir arbeiten nach einem teiloffenem Konzept und in jahrgangsübergreifender Zusammensetzung. Wir legen Wert auf eine angenehme und „heimelige“ Atmosphäre in unserer Betreuung. Die Kinder sollen sich wohlfühlen. Unsere Haltung den Kindern gegenüber ist offen, tolerant und geprägt von gegenseitigem Respekt. Wir bieten den Kindern verlässliche Ansprechpartner*innen und begegnen ihnen mit Wertschätzung. Wir fördern die Stärken der Kinder und handeln in dem Bewusstsein, dass wir für die Kinder als Vorbild dienen. Wir bieten eine fehlerfreundliche Lernkultur, gilt es doch die Lernfreude und die Wissbegierde der Schüler*innen zu erhalten. Die Kinder bekommen Raum und Zeit, um Dinge zu erforschen und sich auszuprobieren. Durch einen strukturierten Tagesablauf schaffen wir eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der die Kinder Orientierung, Sicherheit und Geborgenheit erfahren. Gemeinsam erarbeitete Regeln bilden den Rahmen für einen sozialen Umgang miteinander. Die Kinder lernen Grenzen zu akzeptieren und einzuhalten. Wir nehmen uns Zeit, kommunizieren in angenehmer Atmosphäre, nehmen die Themen der Kinder ernst und fördern Gespräche auf Augenhöhe (Gleichberechtigung, Respekt und Autonomie). Die Betreuungsräume befinden sich im Untergeschoss der Walinusschule.

2. Grundlagen unserer Arbeit

In unseren Räumen bieten wir den Kindern die Möglichkeit, ihre Kreativität auf fantasievolle und künstlerische Weise zu leben. Daneben ermöglichen wir ihnen, ihrem Forscher- und Entdeckerdrang nachzugehen. Wir bieten eine Atmosphäre, in der Kinder lernen, eine eigene Meinung zu entwickeln und diese zu vertreten. Sie lernen dabei die Meinung anderer zu respektieren. Unser vorrangiges Ziel ist es, Kinder zu stärken und auf ihrem Weg zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu begleiten. Dazu gehört, dass die Kinder ihre eigenen Gefühle erkennen, die Befindlichkeit anderer verstehen (Empathie) und diese achten. Wir unterstützen die Kinder bei der Suche nach Lösungen in Konfliktsituationen (Kompromissbereitschaft). Kinder lernen dabei Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Wir beteiligen die Kinder ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend an Entscheidungen, die sie betreffen sowie an der Gestaltung des Betreuungsalltags (Partizipation). Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist es, den Kindern Freiräume zu bieten, die sie gestalten können.

2.1 Rechtliche Grundlagen

Grundlage ist § 15 Hessisches Schulgesetz – Betreuungsangebote und ganztägige Angebote der Schulen „Ziel ist es, dass Kinder auch außerhalb der verbindlichen Schulzeiten in der Schule verbleiben können. Die Teilnahme am Betreuungsangebot ist freiwillig (§ 15 Abs. 1 HSchG). Über die Einrichtung von Betreuungsangeboten entscheidet der Schulträger. Träger der Betreuungsangebote können […] Elternvereine oder andere rechtsfähige Vereinigungen sein. Der Träger des Betreuungsangebotes und die einzelne Schule sowie ggf. die Standortgemeinde erarbeiten gemeinsam ein auf den jeweiligen Standort bezogenes Konzept zur Ausgestaltung des Betreuungsangebotes, das in geeigneter Weise auch in das Schulprogramm zu integrieren und mit dem Schulträger abzustimmen ist.

3. Träger

Die „Ganztagsbetreuung im Pakt (GiP) gGmbH ist ein 100-Prozentiges Tochterunternehmen des Kreises Offenbach. Der Kreistag beschloss deren Gründung im Sommer 2015 mit dem Ziel, ehrenamtlich Tätige in Fördervereinen von Schulen bei der Verwaltung von Geldern und der Einstellung von Personal zu entlasten. Die gemeinnützige Gesellschaft hält zwei Angebote vor:  Die Verwaltung von Landesmitteln für ganztägig arbeitende Schulen sowie  die Trägerschaft von Betreuungsangeboten an Schulen des Kreises. Als Träger von Betreuungseinrichtungen ist die Gesellschaft Arbeitgeber für alle im Bereich „Betreuung“ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gewährleistet zusammen mit Land, Kreis und zuständiger Kommune die Finanzierung des Angebots und verantwortet die gesamte Betreuungsleistung vor Ort samt Mittagstisch. Die Gesellschaft verwaltet im laufenden Schuljahr für 18 Schulen im Bereich „Ganztag“ die Landesmittel und hat die Trägerschaft für 14 Betreuungsangebote an Grundschulen im Kreisgebiet inne.

3.1 Ansprechpartner bei Fragen

Ganztagsbetreuung im Pakt GmbH
Adresse:
Werner-Hilpert-Straße 1
Kreishaus
63128 Dietzenbach

Kontakt:
Telefon: 06074 8180-4155
Fax: 06074 8180-4169

Ansprechpartner:
Petra Merget - Geschäftsführerin & Personal
Telefon: 06074 8180-4155

Buchhaltung:
Telefon: 06074 8180-4180

Organisation:
Telefon: 06074 8180-4148

4. Organisatorische Rahmenbedingungen

4.1 Anzahl der Betreuungsplätze

Zurzeit stehen in unserer Einrichtung 54 Betreuungsplätze für Schüler*innen der Walinusschule von der 1. bis zur Beendigung der 4. Klasse zur Verfügung. Gebucht werden können zwei verschiedene Zeitmodelle an 5 Tagen, je nach Verfügbarkeit. Die von der GiP beschlossenen Aufnahmekriterien sind neben der Berufstätigkeit beider Elternteile, die Familien- und Lebenssituation des einzelnen Kindes.

4.2 Beitragsordnung für das Betreuungsangebot

Abwicklung der Beiträge für das Betreuungsangebot Für die Abwicklung des Beitragswesens werden abrechnungsrelevante Daten an die GiP GmbH zur Verarbeitung weitergeleitet. Die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge entstehen mit der Aufnahme des Kindes und enden durch ordentliche Kündigung oder durch Ausschluss. Bleibt das Kind ohne ordentliche Kündigung der Betreuung fern, so sind die Beiträge weiterhin fällig. Bei regulärem Ausscheiden des Kindes nach Beendigung der 4. Klasse (Grundschulzeit) endet die Beitragspflicht zum 31.07. des Jahres ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Beitrages. Gleiches gilt für vorübergehende Betriebsferien und die zeitweise Schließung der Schulkindbetreuung bis zu vier Wochen. Bei Abwesenheit des Kindes über 40 aufeinanderfolgende Betreuungstage wegen Krankheit oder Kuraufenthalt wird der Beitrag auf Antrag der Erziehungsberechtigten unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung rückwirkend ab dem 21. Betreuungstag der Abwesenheit erlassen. Die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge sind auf das komplette Schuljahr umgelegt und somit 12-mal pro Schuljahr fällig. Sie sind jeweils für den vollen Monat zu zahlen und zum Monatsbeginn im Voraus fällig. Die Mittagsverpflegung ist in allen Modulen obligatorisch. Die Beitragshöhe ist von der Preisgestaltung des Caterers und weiteren Lieferanten abhängig. In wirtschaftlichen Notfällen kann die Übernahme der Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge beim zuständigen Kreisjugendamt bzw. Kreissozialamt oder Pro Arbeit/ Kommunales Jobcenter durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Erstantrag und die Folgeanträge rechtzeitig zu stellen. Erst nach erfolgter Bewilligung können diese berücksichtigt werden. Die GiP gGmbH wird die Beiträge bis zur Vorlage der Bewilligungsbescheide in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten einfordern und diese in jedem Fall Schuldner bleiben. Sollten die Anträge nicht rechtzeitig gestellt worden sein, behält sich die GiP gGmbH ausdrücklich vor, die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge bei den Erziehungsberechtigten einzuziehen. Dafür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats verpflichtend. Die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge werden soweit erforderlich durch einseitige Erklärung angepasst. Die einseitige Beitragserhöhung erfolgt schriftlich. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht zur Sonderkündigung binnen 4 Wochen nach Zugang der Erhöhungserklärung zu dem Datum, zu welchem die Erhöhung wirksam wird.
4.2.1 Beitragseinzug

Für die Dauer des Vertrages verpflichten sich die Zahlungspflichtigen am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Erklärung erfolgt auf einem entsprechenden Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Die Zahlungspflichtigen sind verpflichtet, der GiP gGmbH alle Änderungen bezüglich der Kontonummer, den Wechsel des Bankinstituts (bitte verwenden Sie hierzu unser Lastschriftformular), sowie Änderungen der persönlichen Daten mitzuteilen.
Im Falle nicht durchführbarer Einzüge behält sich die GiP gGmbH vor, maximal einen Gesamtbetrag in Höhe des dreifachen monatlichen Betrages als Sammeleinzug durchzuführen.
Kann der Lastschrifteinzug aus Gründen, die die Zahlungspflichtigen zu vertreten haben, nicht erfolgen, wird von der GiP gGmbH eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Bei Zahlungsverzug werden außerdem Verzugszinsen in Rechnung gestellt
Kommen die Zahlungspflichtigen ihrer Verpflichtung zur Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum nach, kann das Kind innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab dem Fälligkeitstermin zum Monatsende aus der Betreuung ausgeschlossen werden.
Seite 1 Beitragsordnung zum Betreuungsvertrag – Stand 01.08.2021 – Änderungen vorbehalten.

Anlage 2 zum Betreuungsvertrag:
Die GiP gGmbH ist berechtigt, ausstehende Forderungen gegenüber den Zahlungspflichtigen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren haben die Zahlungspflichtigen zu tragen.

4.2.2 Beiträge für Betreuung und Verpflegung

Elternbeiträge für einen Betreuungsplatz an der Walinusschule:

Modul 1: Betreuung Montag bis Freitag bis 15.00 Uhr mit Mittagstisch
Betreuungsgebühr 100,00 € zuzüglich 83,00 € Verpflegungskosten pro Monat.
Modul 2: Betreuung Montag bis Donnerstag bis 16.30 Uhr und Fr. bis 16.00 Uhr mit Mittagstisch und Snack.
Betreuungsgebühr 130,00 € zuzüglich 83,00 € Verpflegungskosten pro Monat.

Die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge beinhalten jeweils 6 Wochen Ferienbetreuung in der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr; eine Anmeldung hierzu ist erforderlich. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt je Ferienbetreuungswoche 8 Kinder.

4.2.3 Zukaufstunden
Auf Anfrage sind Zukaufstunden für das Modul 1 möglich. Die Gebühren für Zukaufstunden betragen pro Stunde 5 €.
4.2.4 Schlussbestimmungen
Die Betreuungsordnung und die Beitragsordnung sind Bestandteile des Betreuungsvertrages. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und die inhaltlich der ursprünglichen Bestimmung und dem hier zu regelnden Bereich am nächsten kommt. Dies gilt auch im Fall einer Vertragslücke und/ oder bei Gesetzesänderungen, die nach Abschluss dieses Vertrages in Kraft treten.
4.2.5 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Ort des Registergerichts, das für die GiP gGmbH, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach zuständig ist.
4.2.6 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt ab 01.08.2021 in Kraft.

4.3 Öffnungs- und Schließzeiten

Tag
Montag 11:15 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag 11:15 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch 11:15 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag 11:15 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 11:15 Uhr – 16:00 Uhr
 
Ausnahmen: Am letzten Schultag vor den Ferien und bei den Zeugnisausgaben öffnet die Betreuung um 10.30 Uhr. Die Öffnungszeiten in den Ferien sind von 8.00 – 15.00 Uhr. An Pädagogischen Tagen der Schule öffnet die Mittagsbetreuung bereits um 8.00 Uhr. Die Schließzeiten der Ferien geben wir rechtzeitig bekannt. Des Weiteren schließen wir:
  • Rosenmontag
  • Brückentage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam
  • 2 Tage im Jahr für unsere Reflexions- und Planungstage

4.4 Ferienbetreuung

In Teilen der Schulferien bieten wir den Kindern ein abwechslungsreiches Ferienprogramm. Neben Ausflügen zu Freizeitparks, Zoo, Museen können die Kinder innerhalb unserer Räume Kreativangebote nutzen, kochen oder auch freispielen.

4.5 Personal

Das Team besteht aus 5 Mitarbeiter*innen, davon ist eine pädagogische Fachkraft und mit der Leitung beauftragt. Des Weiteren beschäftigen wir noch zwei Küchenkräfte. Die Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um ihr Fachwissen zu erweitern und zu aktualisieren. Das Personal trifft sich regelmäßig zu Teamsitzungen, um sich über inhaltliche, pädagogische und organisatorische Fragen abzustimmen und sich auszutauschen.

4.6. Räumliche Ausstattung

4.6.1 Essensraum / Multifunktionsraum
In diesem Raum wird den Kindern die Möglichkeit gegeben, ein Mittagessen, das wir über einen Caterer beziehen, einzunehmen. Dieser Raum kann im Anschluss an das Mittagessen multifunktional genutzt werden. Ein kleiner Auszug einer möglichen Nutzung: Gesprächsrunden, Tischspiele, Projekte, Geburtstagsparty und andere Feierlichkeiten, Gespräche mit Eltern, Teamsitzung, hauswirtschaftliche Angebote.
4.6.2 Gruppenraum unten (UG)
Im Untergeschoss befindet sich der Gruppenraum der Dritt- und Viertklässler. Hier treffen die Kinder nach dem Unterricht ein und melden sich bei einer Betreuerin an. Jedes Kind hat ein persönliches Fach für die Jacke und den Schulranzen. Hier stehen zur freien Verfügung ein Multifunktionsteppich (bauen, tanzen, entspannen), eine Leseecke, eine Kreativecke und eine Chillzone und ein Tischkicker.
4.6.3 Gruppenraum oben (OG)
Im Obergeschoss befindet sich der Gruppenraum der Erst- und Zweitklässler. Hier treffen die Kinder nach dem Unterricht ein und melden sich bei einer Betreuerin an. Jedes Kind hat ein persönliches Fach für die Jacke und den Schulranzen. Hier stehen zur freien Verfügung ein großer Bauteppich, eine Kreativecke, Brettspiele und eine Leseecke.
4.6.4 Schulhof
Hinter der Schule befindet sich der neu angelegte Schulhof, den die Betreuungskinder nach dem Unterricht nutzen können. Hier können Aktivitäten wie Ballspiele, Frisbee, Klettern, Tischtennis, Kreide malen, Fahrzeuge fahren, Seil springen etc. stattfinden.

5. Pädagogische Grundlagen

5.1 Gender (Geschlechterrolle)

Menschen werden als Jungen oder Mädchen geboren. Ein Teil ihrer Entwicklung ist genetisch bedingt. Der andere Teil wird von äußeren Einflüssen geprägt. Die Erziehung durch das familiäre und das gesellschaftliche Umfeld hat Auswirkung auf die Geschlechteridentität. Im Kindergartenalter und besonders im Grundschulalter werden sie sich ihrer unterschiedlichen Geschlechtlichkeit immer bewusster. Sie erleben, dass Jungen und Mädchen auf einigen Gebieten / Interessen übereinstimmen und sich in anderen unterscheiden. Es ist wichtig, dass sie sich so akzeptieren wie sie sind, mit ihren Stärken, Vorlieben, Schwächen und das Gleichberechtigung vorgelebt wird

5.2 Mittagessen

Einen besonderen Schwerpunkt innerhalb der Mittagsbetreuung bildet der Mittagstisch. Unsere Erst- und Zweitklässler essen in festen Gruppen. Die Dritt und Viertklässler dürfen in einem Zeitfenster zwischen Schulschluss und 13.30 Uhr selbst entscheiden, wann und mit wem sie zu Mittag essen möchten. Zu Beginn- vor dem Mittagessen- kann eine Gesprächsrunde stattfinden. Es können Regeln erarbeitet, Informationen ausgetauscht oder einfach nur Erlebnisse erzählt werden. Das Essen bietet den Kindern die Chance, die Tischsitten zu erlernen und einzuüben. Dazu gehört das Verhalten vor, während und nach dem Essen (Esskultur) sowie das Abräumen der Tische. Es wird täglich frisch ein warmes Essen in angemessenen Portionen angeliefert, das den Kindern in Buffetform zur Verfügung steht. Das Essen wird von unserer Küchenfrau an die Kinder ausgeteilt. Während des Essens finden keine parallelen Beschäftigungen statt, um die nötige Ruhe zu gewährleisten. Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Kinder verbindlich. Wir beachten bei der Erstellung des Speiseplans – so weit als möglich – kulturelle und gesundheitliche Aspekte.

5.3 Rituale

Kinder haben ein starkes Bedürfnis nach Ritualen. Wir arbeiten daran, Rituale für die Kinder einzurichten. Rituale tragen zu einer besseren Stimmung bei, vermeiden Konflikte und setzen Zeit und Energie frei. Immer wiederkehrende Abläufe geben den Kindern Geborgenheit und Orientierung und stärken das Ich- und Wir-Gefühl.

5.4 Kreativität

Das Bedürfnis nach Kreativität ist elementar. Schon von klein auf streben Kinder danach. Kreativität ist jedem Menschen gegeben. Kreativität umfasst nicht nur den künstlerischen Aspekt, sondern kommt auch im Rollenspiel zum Ausdruck und ist Teil des täglichen Miteinanders. Kreativität ist ein wichtiger Aspekt im Umgang miteinander. Sie erleichtert die Bewältigung des Alltags und ist hilfreich bei der Lösung von Konflikten. Der Fantasie unserer Kinder werden keine Grenzen gesetzt. Ideen und Anregungen werden von uns aufgenommen und positiv unterstützt. Erfolgserlebnisse stärken das Kind in seinem Selbstbewusstsein, in seiner Vorstellungskraft, in seiner Denkfähigkeit und seinem Handeln.

5.5 Bewegung

Bewegung ist ein elementares Grundbedürfnis von Kindern. Nach dem Schulvormittag ist es wichtig, den Kindern Bewegung und Entspannung zu ermöglichen. Bewegungsmangel kann Verhaltens-, Entwicklungs- und Leistungsstörungen auslösen und kann somit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Mathematische Kompetenzen, Konzentrationsfähigkeit und psychomotorische Fähigkeiten werden durch Bewegung verbessert. Die vielfältigen Bewegungsmöglichkeiten und Gerätschaften in unserer Einrichtung bieten gute Bedingungen. Kinder können sich ausprobieren, neue Bewegungsformen kennenlernen, ihre körperlichen Grenzen, aber auch viele Fähigkeiten entdecken und Freude daran finden.

5.6 Rollenspiel

Kinder ahmen in der Regel reale Lebenssituationen oder Szenen aus Büchern und Filmen nach. Das Rollenspiel gibt Einblick in das Erleben von Kindern. Es kann auch auf Sorgen und Nöte hinweisen und zeigt was sie bewegt. In Rollenspielen können Kinder wichtige Kompetenzen entwickeln. So werden die Eigen- und Fremdwahrnehmung, Empathie, Flexibilität, Offenheit, Kooperations-Kommunikations- und Problemlösefähigkeit geübt. Letztendlich ist das Rollenspiel eine Möglichkeit, die eigene Identität, die eigene Rolle und Position in der Gruppe im Spiel zu erproben und auszudifferenzieren.

5.7 Freies Spiel

Dem freien Spiel kommt eine große Bedeutung zu. Das Kind kann sich in seinem Tempo und interessengeleitet sich selbst und seiner Umgebung widmen. Daher sind unsere Räume auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt.
Unser Raumangebot bietet die Möglichkeit:
• zu selbstständigem Forschen und Entdecken
• zu vielfältiger Bewegung
• zur Kontaktaufnahme mit anderen Kindern und Erwachsenen
• zu Bewegung und Rückzug
Wir geben Zeit und Raum für freies Spiel. Dadurch kann sich die kindliche Fantasie frei entfalten. Spielen ist die bestmögliche Förderung der Kinder! Die Kinderpsychologin und Pionierin der Spieltherapie Virgina M. Axline sagte: „Wenn ein Kind einmal nicht isst, so ist das für die meisten Eltern ein Anlass zu großer Sorge. Wenn ein Kind aber nicht richtig spielt, dann wird das häufig gar nicht bemerkt. Dabei ist letzteres meist ein viel ernsteres Alarmzeichen.“ Das Spielen lässt uns die Kinder anders – in ihren speziellen Fähigkeiten und Vorlieben – und ohne Druck von außen erleben. Das „Freie Spiel“ bietet Kindern Raum und Zeit, ihre Kompetenzen spielerisch zu entfalten. Eltern können am Spiel der Kinder gut erkennen, wie gut sich ihre Kinder entwickeln. Der Spielplatzbesuch ist Teil des freien Angebotes.

5.8 Feste und Raumgestaltung

Feste des Jahreskreises sind in die Raumgestaltung mit einbezogen und werden im Rahmen der Mittagsbetreuung gefeiert. Dazu gehören Weihnachten, Fasching und Ostern, ein Eltern-Kind Nachmittag (Teatime) und die Beteiligung am Schulfest der Schule.

6. Partizipation

6.1 Partizipation von Kindern

Partizipation ist ein Weg, die Bedürfnisse der Kinder ernst zu nehmen und ihnen Erfahrungsräume zuzugestehen. Die Verantwortung der Erwachsenen bleibt dabei stets erhalten. Kinder haben das Recht an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Beteiligung heißt in diesem Fall Kinder in Entscheidungsfindungen in geeigneter Weise mit einzubeziehen und ihnen ernsthafte Einflussnahme zuzugestehen. Die Teilnahme an Entscheidungsfindungen ist ein ideales Lern- und Übungsfeld für demokratische Kompetenzen. Dazu gehört die Haltung, sich zuständig zu fühlen für die eigenen Belange und die der Gemeinschaft und die Kompetenz, sich konstruktiv streiten zu können, also eigene Interessen zu vertreten, sich in andere hineinversetzen und es aushalten zu können, wenn man sich nicht durchsetzen kann. Die Kinder stärken ihre Selbstwahrnehmung und lernen eigene Interessen zu vertreten. Sie lernen zu kommunizieren und Absprachen und Regeln einzuhalten. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen und erleben die Konsequenzen ihrer Mitbestimmung unmittelbar. Dabei lernen sie bewusstes und zielgerichtetes Handeln.

6.2 Partizipation der Eltern

Die Zusammenarbeit mit Eltern ist ein elementarer Bestandteil unserer Arbeit. Sie bewirkt ein größeres gegenseitiges Verständnis und ermöglicht darüber bessere Bildungschancen für die Kinder. Nur über eine gelingende und von Vertrauen getragene Zusammenarbeit, kann die Förderung der Kinder gelingen. Wir verstehen Bildung und Erziehung des Kindes als eine gemeinschaftliche, partnerschaftliche Aufgabe aller an Bildung und Erziehung beteiligter Personen. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt unseres Handelns und der Austausch zwischen Eltern und Betreuer*innen. Das Team schafft hierbei eine Vertrauensbasis, die auf Offenheit, Wertschätzung, gegenseitigem Respekt und Transparenz basiert. Dies ist wichtig, damit jedes Kind verstanden und unterstützt werden kann. Kinder profitieren von dieser Herangehensweise. Sie erleben, dass die Eltern, die Lehrer*innen und die Betreuer*innen zusammenarbeiten. Zufriedene Kinder und Eltern und eine gute Absprache sind uns wichtig. Wir stehen Ihnen nach Bedarf bei Betreuungsschluss zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir einmal jährlich eine Elternsprechwoche an.

7. Zusammenarbeit mit der Schule

7.1 Abstimmung zwischen Betreuung und Schule

Der Erfolg der Betreuung hängt von der konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und allen am Schulleben Beteiligten ab. Zur Klärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen treffen sich daher Schul- und Betreuungsleitung regelmäßig. Absprachen über Ereignisse während des Jahres werden getroffen. Dazu gehören z.B. räumliche Veränderungen, Termine, das Verhalten bei Feueralarm, kurzfristige Änderungen oder Krankmeldungen von Kindern. Des Weiteren informiert die Schulleitung über Arbeits- und Verhaltensregeln in der Schule sowie Anforderungen an Hausaufgaben. Umgekehrt informiert die Leitung der Betreuung die Lehrkräfte über das pädagogische Konzept und besondere Aktivitäten. Alle am Erziehungsauftrag der Kinder Beteiligten bleiben zu deren Wohl im Gespräch. Die Eltern werden grundsätzlich in den Austausch mit der Schule über das Kind eingebunden. Die Betreuer*innen unterliegen der Schweigepflicht. Im Rahmen der Anmeldung (Betreuung und Schule) holen sie das schriftliche Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten ein, damit sie sich im Bedarfsfall mit der Schule austauschen können. Der Schutz sensibler Daten wird sichergestellt.

7.2 Hausaufgaben

7.2.1 Rechtsgrundlagen
Hausaufgaben sind Aufgaben, die von Schüler*innen außerhalb der Schule selbstständig angefertigt werden sollen. Sie ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess. Die rechtliche Grundlage bildet das Schulgesetz.
7.2.2 Sinn von Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht sinnvoll und bereiten den Fortgang des Unterrichts durch eigenständige Erkundungen der Schüler*innen vor. Sie unterstützen den individuellen Lernprozess der Schüler*innen durch Festigung und Vertiefung von Einsichten und durch weitere Einübung und Anwendung von Fertigkeiten und fachspezifischen Techniken. Die Schüler*innen werden durch Hausaufgaben animiert, sich mit dem Unterrichtsthema auseinanderzusetzen. Die Förderung des selbstständigen Handelns, d.h. etwas suchen, herausfinden, nachschlagen oder ausprobieren soll dabei geübt werden. Hausaufgaben sind ein Instrument des selbstständigen Lernens. Die Schüler*innen erlangen durch spezifische Hausaufgaben mehr Sicherheit in ihrer Aufgabenbewältigung.
7.2.3 Zeitlicher Rahmen

Beim Erteilen der Hausaufgaben sollte das Alter und die Belastbarkeit der Schüler*innen berücksichtigt werden, d.h. Hausaufgaben müssen von den Kindern selbstständig und in angemessener Arbeitszeit angefertigt werden können.
Das Schulministerium gibt als Richtlinie folgende Zeiten vor:
Jahrgangsstufe 1: max. 30 min
Jahrgangsstufe 2: max. 30 min
Jahrgangsstufe 3 – 4: max. 45-60 min

7.3 Hausaufgabenbetreuung als Teil der Schulkindbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung ist ein Angebot für alle Kinder. Sie ist kein Ersatz für Nachhilfe. Die Eltern entscheiden zusammen mit ihrem Kind, ob es die Hausaufgaben während der Betreuungszeit machen soll oder ob es die Hausaufgaben zu Hause anfertigt. Diese Entscheidung teilen die Eltern dem Betreuungsteam verbindlich in schriftlicher Form mit. Im Rahmen der Betreuung wird von Montag bis Donnerstag Hausaufgabenbetreuung angeboten. Die Hausaufgaben müssen bis 14.30 Uhr erledigt werden. Sie findet in den Klassenräumen der Schule statt. Hausaufgaben, die die Lehrer*innen freitags erteilen, sind zu Hause zu bearbeiten. Eine störungsfreie und ruhige Atmosphäre hilft den Kindern, sich auf die Hausaufgaben konzentrieren zu können. Kinder, die bei den Hausaufgaben stören, ermahnen wir. Bei wiederholtem Stören fordern wir sie auf, den Raum zu verlassen. Das Lesen sollen Kinder zu Hause zu üben. Für die Kontrolle der Hausaufgaben sorgen die Eltern.

8. Exemplarischer Tagesablauf

Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Schulschluss Ankommen, Anmelden, Infos abgeben
11.30 – 13.30 Mittagessen im Essraum
12.00 – 14.30 Uhr Hausaufgaben in Klassenräumen Keine HA
Kinderdienst 11.45 -16.30 Uhr Betreuung der Kinder in allen Räumen, evtl. Angebot
Kinderdienst Hof 13.30 -15.00 Uhr Betreuung der Kinder im Schulhof
14.45 - 15.00 Uhr Aufräumen, Heimgehzeit Kinder Modul 1
15.15 Uhr Snack
16.15 – 16.30 Uhr Aufräumen, Heimgehzeit Kinder Modul 2
Angebote Freies Spielen und Angebote Freies Spielen und Angebote Freies Spielen und Angebote Freies Spielen und Angebote Freies Spielen und Angebote

9. Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen

Zum Wohle der Kinder, zu deren Förderung, aber auch zum Schutz arbeiten wir mit anderen Einrichtungen zusammen. Die Walinusbande versteht sich als lernende Einrichtung. Auch uns werden Fragen gestellt, die wir nicht sofort beantworten können. In diesem Fall suchen wir den Rat bei fachlich geeigneten Institutionen.

Wir arbeiten zusammen mit:

  • dem FD Schule und Kindertagesbetreuung des Kreises Offenbach
  • dem Gefahrenabwehrzentrum (Veterinär- und Gesundheitsamt)
  • dem Beratungszentrum Ost (Caritas)
  • der örtlichen Kindertagesstätte
  • den umliegenden Schulkindbetreuungen
  • Kompass, Verein für ganzheitliche Sucht- und Gewaltprävention

Wir stehen in einem guten Kontakt zu unserer örtlichen Kindertagesstätte St.Cyriakus. Neben einem regelmäßigen Austausch besuchen wir die Vorschulkinder, die in unsere Schulkindbetreuung wechseln, in ihrer gewohnten Umgebung.

10. Qualitätssicherung

Zweimal im Jahr finden für alle Betreuer ein pädagogischer Tag statt, an dem das vergangene Jahr reflektiert und das neue Schuljahr geplant wird. Die Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und erweitern darüber ihr Fachwissen.

11. Evaluation (Beurteilung, Bewertung, kritische Einschätzung)

Einmal jährlich erhalten die Eltern einen Fragebogen, welcher dem Team zusätzlich zum direkten Austausch, eine anonyme Rückmeldung über deren Arbeit, sowie die Angebote während des Betreuungsjahres geben soll. Die Auswertung dieses Fragebogens fließt in die zukünftigen Planungen ein und dient der Fortschreibung dieses Konzeptes im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit, sowie der Rahmenbedingungen für die Mittagsbetreuung wie etwa Gestaltung der Räume, Qualität des Essens, Zusatzangebote u.a.

12. Schlusswort

Unsere Konzeption ist in Anlehnung an den hessischen Bildungs- und Erziehungsplan entstanden.